Recht: Konfigurierte Ware – Preisangabe ist Pflicht
Das Landgericht München (Urteil vom 31.03.2015 – 33 O 15881/14) hat entschieden, dass konfigurierte Ware im Internet direkt mit Preisangaben abgebildet werden müssen. Es ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei Bekanntgabe des Preises auf Anfrage.