Datenschutz beim Onlineshopping ist ein wichtiges Thema! Sie fragen sich vielleicht, wie es bei einem Produktkonfigurator darum steht. Welche Daten werden während einer Konfiguration gesammelt – und habe ich als Unternehmen Einfluss darauf? Welche Informationen sind dringend notwendig und welche Kundendaten nur „nice to have“? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wieso der Konfigurator DSGVO-konform ist und was es mit dem Datenschutz beim Onlineshopping auf sich hat.
Daten sammeln und auswerten
Einer der größten Vorteile, die Ihnen als Unternehmer ein Produktkonfigurator bringt: Sie können Ihren Konfigurator dazu nutzen, Kundenwünsche abzulesen und Ihre Produkte optimal an die Nachfrage anzupassen. Dabei helfen Ihnen Analysetools, die im Hintergrund beispielsweise die Abbruchquote – also die Anzahl der Kunden, die die Konfiguration vorzeitig abbrechen – oder die Verweildauer auf der Internetseite festhalten. Außerdem können generell Klickwege – also vom Kunden angeklickte Elemente – nachvollzogen werden.
So erfahren Sie, welche Designs gefragt sind und welche vom Kunden eher verschmäht werden. Ein Beispiel: Sie betreiben eine Schreinerei und bieten per Produktkonfigurator an, dass die Kunden ihre Tische selbst gestalten können. Nach einem halben Jahr mit dem Konfigurator lesen Sie anhand der Nutzerstatistiken ab, dass das Tischbein aus Buche selten ausgewählt wird, während das Teak-Tischbein der Favorit bei den Designs ist. Sie sollten deshalb überlegen, ob Sie Ihr Sortiment nicht mit weiteren Teak-Angeboten verstärken.
Aber kann das nicht auch ein Onlineshop?
Grundsätzlich ermöglicht auch ein Onlineshop solche Auswertungen. Allerdings sind diese selten so exakt wie bei einem Produktkonfigurator. Das hat mit der angebotenen Ware zu tun: In einem Onlineshop bieten Händler meist festgelegte Varianten eines Produkts an. Sie unterscheiden sich in mehreren Merkmalen voneinander.
Ein Beispiel ist ein Stuhl, der
- als Stuhl aus Buche nur mit Rückenlehne,
- als Stuhl aus Buche mit Seitearmen und runden Beinen oder
- als Stuhl aus Eiche mit Lehne
angeboten wird. Sie können bei diesen drei Angeboten nicht genau sagen, warum der Kunde sich für oder gegen eine bestimmte Ausführung entscheidet. Wollte er einen Stuhl aus Eiche ohne Lehne? Oder einen Stuhl mit Seitenarmen, aber ohne runde Beine? Sie können diese Fragen mit einem klassischen Onlineshop nicht eindeutig beantworten.
Exaktere Antworten ermöglicht der Konfigurator DSGVO-konform
Der Produktkonfigurator zeigt Ihnen, was die Leute ausprobieren, aber nicht kaufen. Dadurch sind detaillierte Rückschlüsse möglich. Sie wissen also genau, dass der Kunde die runden Stuhlbeine ausprobiert hat, aber anscheinend nicht gut fand! So lässt sich die Produktpalette genau an den Kundenwünschen ausrichten – das erspart Ihnen Fehlinvestitionen in falsche Designs und Zeit!
Hinweis: Details dazu finden Sie übrigens in unserem Beitrag „Kaufanalyse und Reporting mit dem Konfigurator“ oder im Artikel „Analyse und Tracking im Konfigurator“.
Solche Auswertungen bringen Ihr Unternehmen also in die Richtung, die sich die Kunden wünschen. Sie sind somit definitiv „nice-to-have“! Immerhin erfahren Sie fast automatisch, was der Markt verlangt. Und können sich aufwendige Kundenumfragen oder Marktstudien sparen. Und das Dank Konfigurator DSGVO-konform!
Dürfen Sie solche Daten wirklich nutzen?
Ja, Sie dürfen! Die Ausgangssituation sieht so aus, dass der Kunde sich frei auf Ihrer Internetseite bewegt, ohne sich vorher eingeloggt zu haben. Er ist beispielweise über eine Werbeanzeige oder eine Google-Suche auf Ihren Konfigurator gestoßen und möchte nur testweise etwas gestalten. Sie wissen also (noch) nicht viel über Ihren Besucher, da dieser zunächst anonym bleibt.
Sind anonyme Daten im Konfigurator DSGVO-konform?
In Deutschland sind solche Daten IP-anonymisiert zu sammeln. Somit findet kein Rückschluss auf den Rechner und die Person dahinter statt. Im zuvor beschriebenen Beispiel werden nur allgemeine Daten gesammelt, die nicht einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Daraus, wie sich ein Besucher auf Ihrer Internetseite bewegt, können Sie nicht ablesen, dass es sich dabei um Herrn Müller aus Dortmund handelt. Die Nutzung solcher anonymen Nutzerdaten ist auch im Konfigurator DSGVO-konform.
Wichtig: Sie müssen auf die Datennutzung hinweisen!
Seit dem In-Kraft-Treten der DSGVO müssen Sie die Besucher Ihrer Internetseite darüber informieren, welche Daten Sie sammeln und wie Sie diese nutzen. Zudem müssen die Kunden die Chance haben, eine Löschung oder Einschränkung der Nutzung zu verlangen. Das betrifft allerdings jede gewerbliche Internetseite und nicht nur den Produktkonfigurator im Einzelnen. Deshalb spielt der Datenschutz beim Onlineshopping grundsätzlich eine große Rolle. Der Einsatz eines Konfigurators erschwert den richtigen Umgang damit nicht, da Sie sich so oder so Gedanken um Ihre Datenspeicherung machen müssen. Deshalb ist ein Konfigurator DSGVO-konform und nicht mit zusätzlichem Informationsaufwand verbunden.
Der anonyme Besucher wird zum Kunden
Dem Nutzer des Konfigurators gefällt das Ergebnis seiner Gestaltung. Er beschließt das fertige Stück zu kaufen und wird somit zum Kunden. Jetzt wird
- ein Kundenkonto angelegt,
- eine Versandadresse gespeichert und eventuell sogar
- ein Bankkonto als Bezahlungsart hinterlegt.
Diese Daten müssen Sie natürlich anders behandeln als die zuvor durch Tracking gesammelten, anonymen Nutzerdaten. Hier geht es um mehr als nur Bewegungsbilder zur Shopoptimierung. Diese Daten sind sehr sensibel und müssen geschützt werden.
Wieso der Konfigurator DSGVO-konform ist
Die Frage lautet häufig auch „Gibt es einen Unterschied zu einem klassischen Onlineshop?“ Wir sagen: Nein, denn bei jeder Bestellung im Internet sind diese Daten zu hinterlegen. Sollten Sie also bereits Waren online verkaufen, ändert sich durch den Produktkonfigurator beim Thema Datenschutz beim Onlineshopping nichts bei Ihnen!
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